Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen des §§651 a-y BGB (Reiserechtsartikel).


ANMELDUNG
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Pauschalreisevertrags verbindlich an. Sobald unsere Bestätigung entsprechend gesetzlicher Vorgaben mit Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften bei Ihnen eingegangen ist, handelt es sich um einen rechtlich verbindlichen Reisevertrag. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem der Anmeldung ab, sind wir 10 Tage an unser Angebot gebunden. Erklären Sie die Annahme dieses neuen Angebots ausdrücklich bzw. zahlen an, kommt der Vertrag des neuen Angebots zustande. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen, für sich und die über ihn angemeldeten Mitreisenden einzustehen.

 

REISEVERTRAG
Ausschließlich Beschreibungen, Angaben und Bedingungen in unserem Prospekt bzw. auf unserer Homepage stellen Grundlage des Reisevertrags dar. Beschreibungen aus Reisehandbüchern bzw. Reiseführern sind für uns nicht verbindlich.

 

ZAHLUNG
Nach Vertragsabschluss und innerhalb von 14 Tagen wird für die gebuchte Reise eine Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises zur Überweisung fällig. Spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erhalten Sie die Rechnung zur Begleichung des Restbetrags unter Abzug der bereits geleisteten Anzahlung. Die Zahlungen sind direkt auf das Konto des Reiseveranstalters Nepal Fühlen zu überweisen, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro erfolgt ist.(Direktinkasso)

Nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie die Reiseunterlagen zugesandt. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reiseantritt eingehen, ist der gesamte Reisepreis nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung sofort fällig. Rücktritts-, Bearbeitungs-, und Umbuchungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

 

LEISTUNGEN
Die Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen im Katalog bzw. auf der Homepage www.nepal-fuehlen.de sowie aus den Angaben aus der Reisebestätigung. Vereinbaren Reiseveranstalter und Kunde, dass wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, wie Reisepreis, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl, oder Stornopauschalen nicht Bestandteil des Vertrags werden, so ändert sich der jeweilige Vertragsinhalt. Treten sachlich berechtigte, erhebliche und nicht vorhersehbare Gründe vor Vertragsschluss auf, die Änderungen der Prospektangaben/Preise zur Folge haben, ist der Veranstalter verpflichtet dem Kunden diese Änderungen schriftlich mitzuteilen.

 

LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Nicht erhebliche, vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführte Änderungen bzw. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen sind Nepal Fühlen insofern gestattet, als dass sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und dies dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes klar, verständlich und in hervorgehobener Weise mitgeteilt wird.

 

Handelt es sich um eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder um eine erhebliche Abweichung der Vorgaben des Kunden, ist dieser berechtigt, die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, insofern der Veranstalter eine solche Reise angeboten hat. Reagiert der Kunde auf die Mitteilung des Veranstalters nicht, gilt die Änderung als angenommen.

 

Der Reiseveranstalter kann Preiserhöhungen bis zu 8% des Reisepreises vornehmen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsabschluss erfolgten

  • Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
  • Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen oder
  • Änderungen der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und der Reisepreis anteilig erhöht. Unterrichtet der Reiseveranstalter den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

 

Übersteigt die nach Ziff. 4.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8% des Reisepreises kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Vorraussetzungen des §651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Reiseveranstalter bestimmten angemessenen Friest annimmt oder vom Reisvertrag zurücktritt entsprechend den Regelungen in §651g BGB.

 

Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff.4.1. genannten Preise, Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach verschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf hiervon Verwalungskosten abziehen.

 

RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN UND UMBUCHUNG
Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich hierfür ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu formulieren. Der Nichtantritt der Reise („No Show“) ist gleichzusetzen mit einem Rücktritt.


Bei Rücktritt bzw. Nichtantritt der Reise verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine Entschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitraum zwischen Reiserücktrittserklärung und Reisebeginn sowie den zu erwartenden, ersparten Aufwendungen des Reiseveranstalters und den gewöhnlich zu erwartendem Erwerb durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung.

 

Die Rücktrittspauschalen, die wir pro Reiseteilnehmer fordern müssen, sind wie folgt festgelegt:

  • mehr als 60 Tage vor Reisebeginn: 10 %

  • 64 bis 35 Tage vor Reisebeginn: 20 %

  • 34 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 35 %

  • 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50 %

  • 7 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 70 %

  • am Tag des Reisebeginn: 90 %

  • bei Nichtantritt der Reise bzw. No Show: 95 % des Reisepreises

 

RÜCKTRITT DES REISEVERANSTALTERS
Wurde die in der jeweiligen vorvertraglichen Vereinbarung bzw. der in den sonstigen Unterlagen festgelegte Vertragsinhalt der Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und wurde die späteste Rücktrittfrist in der Reisebestätigung vermerkt, kann der Reiseveranstalter bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Wir würden Sie in diesem Fall unverzüglich informieren und die geleistete Anzahlung auf den Reisepreis zurückerstatten. Nepal Fühlen haftet nicht für Stornogebühren für Vor- und Nachprogramme, die bei anderen Reiseveranstaltern gebucht worden sind, ebenso besteht kein Schadensersatzanspruch auf für in Eigenregie gebuchte Fremdleistungen, wie Flug- oder Bahntickets, Visa, Impfungen, Ausrüstungsmaterialien, ect.. Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis über in der Person des Reisenden liegende Gründe, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. Es gelten dann die Vereinbarungen Rücktritt durch den Reisenden.

 

Stört ein Reisegast den reibungslosen Verlauf der Reise trotz Abmahnung nachhaltig oder verhält sich in solchem Maße vertragswidrig, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist, hat der Veranstalter das Recht zu kündigen.


BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.


Der Reiseveranstalter haftet nicht für als „gelegentlich“ oder „fakultativ“ kenntlich gemachte Zusatzprogramme, insofern diese in der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des Vermittlungspartners als Fremdleistungen so kenntlich gemacht worden sind, als dass sie für den Reisenden nicht als Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters erkennbar sind.

 

Veröffentlicht Nepal Fühlen den Namen des Reiseleiters im Prospekt oder in den Reiseunterlagen, wird dies jedoch nicht Bestandteil des Reisevertrags und bleibt unverbindlich. Wir müssen uns die Möglichkeit einer Änderung aufgrund von z.B. Krankheit auch kurzfristig vorbehalten. Eine Änderung der Reiseleitung gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des Reisevertrags. Die §651b, §651c, §651w und §651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Insofern die Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalter dafür ursächlich war, als dass der Reisegast einen Schaden erlitten hat, haftet der Reiseveranstalter hierfür.

 

MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES REISENDEN


Reiseunterlagen
Der Kunde hat die Pflicht den Reiseveranstalter bzw. ggf. - vermittler zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter gesetzten Frist erhält.

 

Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Der Reisende kann Abhilfe verlangen insofern die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht wird. Minderungsansprüche nach §651m BGB als auch Schadensersatzansprüche nach §651n BGB können dann nicht geltend gemacht werden, wenn der Gast einen Mängel nicht angezeigt und somit der Reiseveranstalter nicht Abhilfe schaffen konnte. Der Reisegast hat die Pflicht die Mängelanzeige unverzüglich und vor Ort anzubringen. Gibt es im Reiseland keinen Vertreter des Reiseveranstalters, so sind etwaige Reisemängel dem Veranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle (in der Buchungsbestätigung angegeben) zur Kenntnis zu bringen. Ferner kann der Reisegast den Mängel auch seinem Reisevermittler mitteilen. Der Vertreter ist beauftragt Abhilfe zu schaffen, insofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

 

Fristsetzung vor der Kündigung
Eine Kündigung wegen eines Reisemangels durch den Reisegast (§651i Abs.2 BGB) ist dann nach §651l BGB möglich, wenn dieser dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat. Dies gilt nicht bei Verweigerung der Abhilfe des Reiseveranstalters bzw. wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

 

PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Nepal Fühlen unterrichtet den Reisegast vor Vertragsabschluss über die allgemeinen Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes bzw. erneut über ggf. Veränderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. doppelte Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen. Sollten Sie kein deutscher Staatsbürger sein, teilen Sie uns dies bitte bereits vor der Buchung mit. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen aller behördlich notwendiger Reisedokumente, der erforderlichen Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Hat der Reiseveranstalter unzureichende oder falsche Informationen übermittelt, gilt dies nicht.

 

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Beantragung beauftragt hat, es sei denn es liegt eine Verletzung der eigenen Verpflichtungen des Reiseveranstalters vor. Ein über 6 Monate über das Reiseende hinaus gültiger Reisepass ist notwendig, um das zur Einreise berechtigende Touristenvisum zu beantragen. Wir informieren Sie über die Einzelheiten, Fristen bzgl. der Visaeinholung als auch über Gesundheits- sowie Impfbestimmungen. In Bezug auf Gesundheits- und Impfbestimmungen dürfen wir Ihnen nur Hinweise geben. Bitte lassen Sie sich zusätzlich von einem Arzt beraten.

 

VERSICHERUNGEN
Unsere Reiseleistungen umfassen keine bereits im Reisepreis enthaltenen Versicherungsleistungen. Wir empfehlen ausdrücklich eine Reisekostenrücktrittsversicherung, eine Auslandskrankenreiseversicherung inklusive Notfall- und Bergungsversicherung (einschließlich Deckung der Kosten einer Unterstützung bei Unfall, Krankheit und Tod) und eine Reiseschutzversicherung abzuschließen.

 

UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

GERICHTSSTAND

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand ist Köln.

 

VERANSTALTER
Nepal Fühlen

Diana Weinert 
Ober Buschweg10
50999 Köln
Tel.: +49 (0) 163 7465757
www.nepal-fuehlen.de
E-Mail: namaste@nepal-fuehlen.de